Das Agrarrecht setzt sich aus verschiedenen Teilbereichen zusammen, die teilweise im Zivilrecht und im Verwaltungsrecht liegen. Für keinen anderen Berufszweig hat der Gesetzgeber so viele Sonderregelungen und Gesetze erlassen, wie für den landwirtschaftlichen Unternehmer.
Das Agrarrecht umfasst u.a. das Forstrecht, landwirtschaftliche Bodenrecht, landwirtschaftliche Erbrecht, Landpachtrecht, Lebensmittelrecht, Tierzuchtrecht.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie rechtliche Hilfe benötigen.
Anschließend möchten wir Ihnen noch besondere Verträge vorstellen, die im Agrarrecht relevant sind:
Hofübergabevertrag:
Der Hofübergabevertrag ist ein Rechtsgeschäft unter Lebenden. In ihm verpflichtet sich der Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes (Übergeber), den Betrieb gegen Gewährung eines Altenteils seinem Rechtsnachfolger (Übernehmer) zu übereignen. Der Hofübergabevertrag bedarf der notariellen Form.
Die Problematik eines Hofübergabevertrags ergibt sich daraus, dass durch ihn verschiedene Interessen berücksichtigt werden sollen: Der Hof soll als wirtschaftliche Einheit übergeben werden und dem Übernehmer als Existenzgrundlage dienen. Im Gegenzug erwartet der Übergeber eine angemessene Alterssicherung. Auch sollen die weichenden Erben angemessen abgefunden werden, ohne den Übernehmer in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen.
Wir sind Ihnen gerne behilflich, sowohl bei der Ausarbeitung des Vertrags als auch bei Streitigkeiten zu einem späteren Zeitpunkt z.B. bei der Frage, wie der Vertrag auszulegen ist.
Landpachtvertrag:
Der Landpachtvertrag ist wie der Begriff schon sagt, ein Vertrag über die Pacht eines Grundstücks zur landwirtschaftlichen Nutzung. Unter Landpacht versteht man nach der gesetzlichen Definition die Verpachtung eines Grundstücks mit oder ohne die der Bewirtschaftung dienenden Wohn- und Wirtschaftsgebäude zur landwirtschaftlichen Nutzung.
Pachtverträge, deren Dauer 2 Jahre übersteigen, sind nach den gesetzlichen Vorschriften schriftlich abzuschließen. Es empfiehlt sich jedoch grundsätzlich immer Verträge nicht nur mündlich abzuschließen, sondern auch schriftlich, da dies eine gewisse Rechtssicherheit bietet und beide Parteien somit festgehalten haben, was Inhalt des Vertrags ist. Somit werden auch Streitigkeiten vermieden.
Während des Pachtverhältnisses hat der Verpächter die Pachtsache in einem die vertragsgemäße Nutzung ermöglichenden Zustand zu erhalten. Dazu gehört, dass er für die Sach- und Rechtsmängel einzustehen hat und die Pachtsache in dem vertragsgemäßen Zustand erhalten muss.
Der Pächter dagegen hat den Pachtzins zu zahlen und die Pachtsache nur innerhalb der vereinbarten Nutzung zu gebrauchen.
Zuständige Gerichte in Landpachtsachen sind die Landwirtschaftsgerichte als gesonderte Abteilungen der Amtsgerichte.