Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass die Rechtsanwaltskammer Tübingen unserem Kollegen, Herr Rechtsanwalt Samuel Fischer die Führung der Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht verliehen hat.
Nach der gesetzlichen Regelung kann die Fachanwaltsbezeichnung verliehen werden, wenn die besondere Kenntnis in Theorie und Praxis nachgewiesen werden kann. Dies setzt u.a. auch eine umfassende Fortbildung sowie eine Fallpraxis voraus, die auch entsprechende gerichtliche Vertretungen bei Schwurgerichten, Strafkammern und Schöffengerichten beinhalten.
Der Bereich Strafrecht wird bei LEGALIS Anwälte jetzt von zwei Fachanwälten für Strafrecht, Herrn Rechtsanwalt Ramsauer und Herrn Rechtsanwalt Fischer, vertreten.