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Spezialgebiet

Medizin- & Arzthaftungsrecht

Das Tätigkeitsfeld des Medizin- und Arzthaftungsrechts ist breit gefächert. Das Medizinrecht beschreibt die rechtliche Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient, sowie von Ärzten untereinander, das Recht der Krankenversicherung und die Haftung für Medizinprodukte und Arzneimittel.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Samuel Fischer

Gesundheit

Gesundheit ist ein hohes Gut. Das Medizin- und Arzthaftungsrecht schützt Sie im Umgang mit Ärzten, Versicherungen und der pharmazeutischen Industrie.

Ein Schwerpunkt des Medizinrechts ist das Arzthaftungsrecht. Es regelt die Haftung des Arztes bei Behandlungsfehlern. Gemessen an der Vielzahl und Bandbreite von Behandlungen jeden Tag, kommen schwerwiegende Behandlungsfehler nicht sehr häufig vor, aber wenn Sie vorkommen, haben sie teilweise massive Folgen. Wenn Sie Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind, helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber dem behandelnden Arzt oder der Klinik geltend zu machen und durchzusetzen.

Das betrifft sowohl materielle Schäden wie beispielsweise Verdienstausfall oder Heilbehandlungskosten als auch den Anspruch auf Schmerzensgeld. Wir führen für Sie die Verhandlungen mit der Gegenseite und beraten und betreuen Sie umfassend.

Wir suchen einen Rechtsanwalt (w/m/d)

… zur Unterstützung unseres Teams in den Fachbereichen Erbrecht und Familienrecht.

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