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Spezialgebiet

Erbrecht

Das Erbrecht enthält sowohl rechtliche Anforderungen an ein Testament bzw. einen Erbvertrag wie Regelungen für den Fall, dass kein (gültiges) Testament vorliegt (Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge und zum Pflichtteil). Anwaltliche Unterstützung hilft, ein Testament so auszugestalten, dass das Ergebnis tatsächlich dem Willen des Erblassers entspricht.  Hinterbliebene erhalten Unterstützung bei Erbstreitigkeiten, Geltendmachen von Ansprüchen, Ausschlagen des Erbes, Nachlassverwaltung u.a.

Ihre Ansprechpartner:  Fachanwalt Joachim Marcel Stehle

Nachfolge

Nicht nur für Privatpersonen, sondern gerade auch für familiengeführte Unternehmen trägt eine rechtzeitige Regelung der Nachfolge dazu bei, Probleme zu vermeiden.

Tritt ein Erbfall ein, so gehen die Rechte und Pflichten, insbesondere sämtliche Vermögenswerte, aber auch Schulden des Erblassers auf den oder die Erben über. Was ist, wenn die Erben unbekannt oder nicht auffindbar sind? Welche Folgen hat es für die Nachlassabwicklung, wenn Erben die Erbschaft ausschlagen? Wer verfügt über das Erbe, solange die Testamentseröffnung noch nicht stattgefunden hat, kein Erbschein vorliegt oder keine Einigung unter den Erben besteht? Unsere Kanzlei kann als Nachlassverwalter diese Schwebezeit überbrücken.

Manchmal ist es sinnvoll, eine Eigentumsübertragung an die Erben vorzuziehen. Auch hier stehen wir Ihnen beratend und bei der Vertragsgestaltung zur Seite.

Bei familiengeführten Unternehmen bedeutet der Tod des Inhabers einen schwierigen Einschnitt, wenn Erbe bzw. Nachfolge nicht rechtzeitig festgelegt wurde. Um die Zukunft des Unternehmens nicht zu gefährden gilt es, rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen und über die Erb- bzw. Nachfolge zu entscheiden.

Wir suchen einen Rechtsanwalt (w/m/d)

… zur Unterstützung unseres Teams in den Fachbereichen Erbrecht und Familienrecht.

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