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Spezialgebiet

Familienrecht

Ziel des Familienrechts ist die Regelung und Sicherung von Ansprüchen zwischen Familienangehörigen aus den unterschiedlichsten Anlässen und Gründen. Neben den gesetzlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es eine Vielzahl von Nebengesetzen und besonderen Verordnungen. In zunehmendem Maße bestimmen auch europarechtliche Vorschriften oder multi- bzw. bilaterale Verträge die Rechtsanwendung. Unsere Spezialisten sind durch regelmäßige Fortbildung immer auf dem aktuellen Stand.

Ihre Ansprechpartner: Fachanwälte für Familienrecht Tatjana Ramsperger und Joachim Marcel Stehle sowie Rechtsanwalt Luca Weishaupt

Vertrauen

Mehr als jedes andere Rechtsgebiet greift das Familienrecht in die Privatsphäre der Betroffenen ein. Darum brauchen Anwalt/Anwältin und Mandant/Mandantin ein besonderes Vertrauensverhältnis.

Ehevertrag oder Ehescheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzungen, Umgangsrecht, Adoption, Vormundschaftsfragen, Sorgerecht, Vorsorgevollmachten, Aufenthaltsbestimmungen, Gewaltschutz – das Familienrecht umfasst ein umfangreiches Feld von Beziehungen innerhalb einer Familie. Individuelle Lösungen tragen der Tatsache Rechnung, dass jede juristische Regelung zwischen Verwandten Auswirkungen auf mehrere einander nahestehende Personen hat. Ein Ziel ist es, Verträge so zu gestalten, dass nicht nur Streitigkeiten sondern auch Zerwürfnisse in der Familie vermieden werden. Das schließt Regelungen „von der Stange“ aus.

Familienrechtliche Fragen greifen tief ins Privatleben ein. Erfolgreiche Regelungen setzen darum das persönliche Gespräch zwischen Anwalt/Anwältin und Mandanten voraus. Sie entscheiden, ob Sie Ihr Anliegen lieber mit einem Anwalt oder einer Anwältin besprechen möchten. Denn Grundlage aller Gespräche ist Vertrauen.

Wir suchen einen Rechtsanwalt (w/m/d)

… zur Unterstützung unseres Teams in den Fachbereichen Erbrecht und Familienrecht.

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