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Spezialgebiet

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien eines Vertrages, der auf die zeitweise Gebrauchsüberlassung einer Sache gegen Entgelt gerichtet ist. Wichtigste Anwendungsgebiete sind Mietverhältnisse für Wohnraum oder Gewerberäume sowie Pachtverhältnisse.  Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt das Teileigentum an Gebäuden und Grundstücken.

Eine dynamische Entwicklung und die umfangreiche, unübersichtliche und schnelllebige Rechtsprechung erschweren den Überblick und machen das Miet- und WEG-Recht zu einem Gebiet für Spezialisten.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Samuel Fischer

Grundbedürfnis

Angesichts der Situation auf dem Wohnungsmarkt haben rechtliche Streitigkeiten oft erhebliche wirtschaftliche und persönliche Auswirkungen für die Beteiligten. Umso wichtiger ist die Unterstützung durch einen qualifizierten, erfahrenen Rechtsbeistand.

Das sprichwörtliche „Dach über dem Kopf“ gehört zu den Grundbedürfnissen des Menschen. Auch wer ein Gewerbe betreibt, braucht dazu Räume. Das versetzt – zumal angesichts eines knappen Angebots – den Eigentümer von Wohn- bzw. Gewerberaum oder Grundstück in eine gute Verhandlungsposition. Das Mietrecht sorgt für den Ausgleich der legitimen Interessen auf beiden Seiten.

Noch komplexer ist die Situation bei mehreren Eigentümern in einem Gemeinschaftseigentum – je mehr Parteien, desto größer das Konfliktpotential, ob es um die gemeinsame Verwaltung, Beschlüsse der Eigentümerversammlung oder deren Anfechtung geht. Wir vertreten sowohl die Interessen von Vermietern als auch von Mietern, insbesondere bei Fragen von Mietverträgen, Mieterhöhungen/Mietminderung, Kündigung bzw. Kündigungsabwehr, Räumungsklagen, Kautionsrückzahlung oder unklaren Betriebskostenabrechnungen.

Wir suchen einen Rechtsanwalt (w/m/d)

… zur Unterstützung unseres Teams in den Fachbereichen Erbrecht und Familienrecht.

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