Spezialgebiet
Reiserecht
Reisen – ob in ferne Länder oder in die Nähe, ob klassische Urlaubsreise, Pauschalurlaub oder Geschäftsreise – sollten positiv in Erinnerung bleiben. Was Sie mitbringen wollen, sind schöne Erlebnisse, nicht Ärger. Aber wo so viel von funktionierenden organisatorischen Abläufen abhängt, liegt auch ein hohes Potential an ärgerlichen Störungen. Manche davon muss man nicht klaglos hinnehmen.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Samuel Fischer
Schnelle Reaktion
In den meisten Fällen müssen Ansprüche daraus, dass vertragliche Leistungen nicht erbracht wurden, in kürzester Frist geltend gemacht werden. Im Fall der Fälle zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren.
Grundlage Ihrer Reise sind Verträge mit einem Reiseveranstalter, der Fluglinie, dem Hotel, dem Mietwagenverleih oder anderen Geschäftspartnern. Wenn Sie meinen, dass die bezahlte Leistung nicht so erbracht wurde wie vereinbart, müssen Sie Ihre Ansprüche schnell geltend machen. Denn die Verträge sehen meist kurze Fristen vor. Oft sitzt der Vertragspartner auch im Ausland und hat vertraglich dort geltendes Recht vereinbart. Oder es kommt eine Reihe von europarechtlichen Vorschriften für die Geltendmachung von Ersatzforderungen, Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen hinzu.
Wir begleiten Sie bei der Vertretung Ihrer Interessen. Dafür sind wir auch bundesweit vor den Gerichten tätig. Damit ein Urlaub, den Sie in unschöner Erinnerung haben, nicht auch noch ein rechtlich negatives Nachspiel hat.