Spezialgebiet
Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht regelt die Beziehungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen im Privatrecht. Leistung und Gegenleistung sind im Vertrag festgehalten. Versicherungsverträge haben meist unzählige Paragraphen und eine Menge „Kleingedrucktes“. Nicht jeder Versicherungsnehmer nimmt sich die Zeit, das vor der Unterschrift genau zu studieren. Er möchte vor allem das Gefühl haben, gegen alle möglichen Risiken abgesichert zu sein. Die Versicherung ist ein Wirtschaftsunternehmen mit dem Ziel, Gewinn zu erzielen. Daraus ergeben sich Konflikte, bei denen Sie juristischen Beistand brauchen können.
Ihr Ansprechpartnerin: Fachanwältin Tatjana Ramsperger
Sicherheit
Versicherungsunternehmen und der einzelne Versicherte sind im Streitfall ungleiche Gegner. Die Unterstützung durch Ihren Anwalt gibt Ihnen die Rückendeckung der Gemeinschaft aller Versicherten.
Es klingt ganz einfach: Der Versicherer verpflichtet sich, bei Eintritt des Schadensfalls die vereinbarte Leistung zu erbringen, der Versicherte zahlt dafür den vereinbarten Beitrag. Während die Beitragszahlung leicht festzustellen ist, knüpft der Versicherungsvertrag die zu erbringende Leistung an Bedingungen. Und schon gehen die Meinungen der Parteien auseinander. Hat der Versicherte versäumt, der Versicherung Änderungen seiner Situation mitzuteilen, die sich auf den Vertrag auswirken? Ist der Schadensfall durch Fahrlässigkeit eingetreten? Fällt der angemeldete Schaden überhaupt in den Rahmen der versicherten Risiken (Beispiel: die immer häufiger vorkommenden Überschwemmungsschäden)?
Auf der Seite des Versicherungsunternehmens steht eine Rechtsabteilung, deren Anwälte die Aufgabe haben, den Versicherungsvertrag zugunsten der Versicherung auszulegen. Durch die Kenntnis der Rechtsprechung und den Zugriff auf entsprechende Datenbanken stärkt Ihr Anwalt Ihre Position in der Auseinandersetzung.